Das Kernkraftwerk Tihange

Das Kernkraftwerk Tihange bei Huy (niederländisch: Hoei) in der Wallonischen Region von Belgien besteht aus drei Blöcken mit Druckwasserreaktoren. Block 1 hat eine Nettoleistung von 962 MW(e) und ging 1975 ans Netz, Block 2 mit einer Nettoleistung von 1.008 MW(e) und Block 3 mit 1.015 MW(e) folgten bis 1985. Bis Ende 2025 sollen alle Blöcke abgeschaltet sein. 

Das Kernkraftwerk liegt an der Maas, ca. 25 km südwestlich von Lüttich und 57 km west-südwestlich des Aachener Stadtgebiets. Es ist einer von zwei in Betrieb befindlichen Kernkraftwerksstandorten in Belgien; der andere ist das Kernkraftwerk Doel im Hafen von Antwerpen. Die drei Kernreaktoren in Tihange und vier in Doel werden von Engie Electrabel betrieben, dem belgischen Tochterunternehmen des französischen Konzerns Engie. 

Belgien beschloss 2003 den Ausstieg aus der Kernkraft bis 2025. Die belgischen Reaktoren sollten ursprünglich nach jeweils 40 Jahren endgültig abgeschaltet werden. Für Tihange-1 war die Abschaltung am 1. Oktober 2015 vorgesehen. 

Das Kernkraftwerk Tihange Am 4. Juli 2012 entschied die damalige belgische Regierung, dem Betreiber für Tihange-1 eine Laufzeitverlängerung um zehn Jahre – bis 2025 – zu gewähren. 2012 wurden „tausende feine Risse im Reaktorbehälter“ zunächst in Doel und später auch in Tihange bekannt. Im Februar 2015 teilten Electrabel und die belgische Atomaufsichtsbehörde FANK mit, man habe tausende Risse in den Reaktoren Tihange-2 und Doel-3 gefunden. 

Eine grenzüberschreitende Bürgerinitiative engagiert sich mit wissenschaftlicher Unterstützung gegen das ihrer Einschätzung nach unsichere Kernkraftwerk. 

Der Reaktor liegt ca. 100 km von Mönchengladbach entfernt, dementsprechend wäre im Fall eines folgenschweren Reaktorunglücks bei der typischen Südwestwindlage mit Auswirkungen in unserer Region zu rechnen. 

VERHALTENSREGELN UND SCHUTZMASSNAHMEN

im Falle eines Reaktorunglücks

Für die Schutzmaßnahmen, die je nach Lageentwicklung notwendig werden können, ist Ihre Mitwirkung erforderlich. Die wichtigsten Verhaltensregeln, die Sie dabei beachten sollten, werden nachfolgend zusammengefasst. 

  • Informieren Sie sich! Schalten Sie das Radio (Lokalsender, WDR 2) ein und achten Sie auf Meldungen und Hinweise zum Schadensereignis! Versorgen sie sich auf weiteren Wegen mit Informationen, z.B. über das Internet (Onlineauftritte der Stadt wie www.notfallMG.de oder die (Lokal-) Presse).
  • Bewahren Sie bitte Ruhe!
  • Notrufe (110 oder 112) bitte nicht blockieren! Nur im Notfall anrufen!
  • Telefonieren Sie nur in dringendsten Fällen im Mobilfunknetz! Viele Helfer sind auf mobile Verbindungen angewiesen.
  • Befolgen Sie die Anordnungen der Katastrophenschutzbehörden!
  • Schließen Sie Fenster und Türen dicht, schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen aus!
  • Suchen Sie möglichst Kellerräume oder innenliegende Räume auf, achten Sie dabei auf ausreichenden Radioempfang!
  • Helfen Sie bitte auch anderen Menschen, insbesondere Ihren Nachbarn und Mitbürgern mit Sprachverständnisschwierigkeiten in Ihrem Haus!
  • Bleiben Sie im Haus! Gehen Sie nur ins Freie, wenn es unbedingt notwendig ist, halten Sie dabei den Aufenthalt so kurz wie möglich. Das gilt insbesondere bei Regen!


Bei einem entsprechenden zeitlichen Verlauf des Unfalls veranlassen die Katastrophenschutzbehörden, dass Schulen und Kindergärten geschlossen bleiben oder geschlossen werden. Holen Sie Ihre Kinder nur dann aus Schulen und Kindergärten ab, wenn Sie hierzu ausdrücklich über Medien wie Rundfunk-, Lautsprecherdurchsagen oder über die NINA-APP aufgefordert werden. 

Die bei einer nuklearen Notfallsituation freigesetzten radioaktiven Stoff e werden vor allem mit der Luft transportiert. Der Verbleib in den Häusern bietet gegen die Strahlung einen beträchtlichen Schutz. Dieser Schutz beruht auf zwei Tatsachen, nämlich auf 

  • der abschirmenden Wirkung der Bauwerke und
  • der Verringerung des direkten Kontaktes mit radioaktiven Stoff en. 

Die Strahlung wird durch Wände, Decken und umgebendes Erdreich (Keller) abgeschwächt. Je dicker die Wände, desto höher ist der Schutz vor Gammastrahlung. Jedoch ist dringend darauf zu achten, dass die Kellerfenster dicht sind! Im Ereignisfall sollten Kellerfenster per Klebeband sicher abgedichtet werden. Keinen oder nur sehr geringen Schutz bieten Häuser in Holzbauweise oder Fertighäuser in Leichtbauweise, Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile sowie PKW.

Durch Schließen von Fenstern und Türen sowie durch Abschalten von Lüftungsanlagen, die Luft ungefi ltert von außen ansaugen (ggf. auch bei Energiesparhäusern), wird weitgehend verhindert, dass radioaktive Stoff e ins Innere des Hauses gelangen und sich dort ablagern. 

Durch die genannten Vorkehrungen wird die Wahrscheinlichkeit erheblich verringert, dass radioaktive Stoffe eingeatmet werden. Außerdem werden im Haus off en lagernde Nahrungsmittel vor Kontamination geschützt.

Legen Sie grundsätzlich einen Nahrungsmittelvorrat für 14 Tage an! Die wichtigsten Nahrungsmittel sind in der Informationsschrift/Ratgeber „Vorsorge für den Katastrophenfall“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“ aufgelistet. 

www.bbk.bund.de/DE/Ratgeber/Vorsorgefuerden Kat-fall/VorsorgefuerdenKat-fall.html

Auch wenn europäische Kernkraftwerke über Sicherheitseinrichtungen sowie vorgeplante Maßnahmen verfügen, die das Eintreten eines Unfalls mit relevanten radiologischen Auswirkungen in der Umgebung praktisch ausschließen sollen, ist immer noch ein Restrisiko vorhanden. Zu einem solchen Ereignisablauf kann es nur dann kommen, wenn die vorhandenen, mehrfach gestaffelten Sicherheitsmaßnahmen nicht greifen sollten und die zusätzlichen Maßnahmen zur Verhinderung schwerer Kernschäden und zur Eindämmung ihrer radiologischen Folgen nicht erfolgreich sind. Unfälle mit der Ausbreitung von radioaktivem Material, wie zuletzt im Jahr 2011 im japanischen Fukushima oder 1986 in Tschernobyl, Ukraine, machen die Risiken dieser Technologie deutlich. Als Folge eines Unfalles ist die Umgebung und sind Menschen, Tiere und Pflanzen einer Strahlenexposition ausgesetzt.

1. Äußere Bestrahlung 

  •  durch die vorüberziehende radioaktive „Wolke“ (in den ersten Stunden oder Tagen nach einem Unfall) 
  • durch die auf dem Boden abgesetzten radioaktiven Stoffe aus der radioaktiven „Wolke“ (nach dem Durchzug der „Wolke“)

 2. Innere Bestrahlung 

  • durch das Einatmen radioaktiver Partikel aus der Luft (aus der „Wolke“)
  • durch den Genuss von kontaminierten Lebensmitteln (nach dem Durchzug der „Wolke“) Diese unterschiedlichen Möglichkeiten einer Strahlenexposition sind in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Die radioaktive Freisetzung, hier als „Wolke“ bezeichnet, ist farblos, geruchlos und somit für den Menschen nicht wahrnehmbar. Jedoch ist sie mit geeigneten Messgeräten feststellbar

Radioaktive Stoffe zerfallen fortwährend in andere Stoffe. Dabei senden sie energiereiche Strahlen aus. Diese radioaktiven Strahlen können Körperzellen verändern oder zerstören. Wenn viele Körperzellen betroffen sind, kann eine ernsthafte Gefährdung für die Gesundheit entstehen. Man unterscheidet zwischen Akut- und Spätschäden: Akute Schäden treten bei sehr hohen Strahleneinwirkungen nach wenigen Tagen auf und können zu schweren oder sogar unheilbaren Körperschäden führen. Diese sind in der Außenzone und der Fernzone nicht zu erwarten. Spätschäden zeigen sich bei sehr viel kleineren Strahleneinwirkungen oft nach Jahren oder Jahrzehnten, insbesondere können die Häufigkeit von Krebserkrankungen und Missbildungen bei Neugeborenen erhöht sein. Durch die vorgesehenen Schutzmaßnahmen sollen mögliche Spätschäden vermieden bzw. auf ein Minimum reduziert werden.

Zur Einteilung der Unfälle wird die sogenannte INES-Skala („International Nuclear Event Scale“) angewendet. Sie wurde von der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) entwickelt, einer wissenschaftlich- technischen Organisation der Vereinten Nationen (UNO). 

Die INES-Skala soll die sicherheitstechnische Bedeutung eines nuklearen Ereignisses transparenter und für die Öffentlichkeit begreifbarer machen. Sie besteht aus sieben Stufen für Ereignisse mit wesentlicher sicherheitstechnischer Bedeutung – von Stufe 1 (Störung) bis zur Stufe 7 (katastrophaler Unfall). Für Ereignisse unterhalb der Skala – die also nur eine geringe oder gar keine sicherheitstechnische Bedeutung haben – wurde zusätzlich die Stufe 0 definiert. Die INES-Skala Erst ab Stufe 5 mit einer begrenzten Freisetzung radioaktiver Stoffe sind einzelne Katastrophenschutzmaßnahmen in enger Umgebung (bis 20 km Radius) zu prüfen. 

Bei einem katastrophalen Unfall (Stufe 7) kann auch in der Mönchengladbacher Region die Umsetzung geplanter Gegenmaßnahmen erforderlich werden (örtlich begrenzt je nach Windrichtung).

Die Katastrophenschutzbehörden in Nordrhein-Westfalen (NRW) orientieren sich bei den Planungen an bundeseinheitlichen Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen der Strahlenschutzkommission, die auch für grenznahe ausländische Kernkraftwerke gelten. Die Umgebung kerntechnischer Anlagen ist für die Planung der einzelnen Katastrophenschutzmaßnahmen gemäß der im Jahr 2015 aktualisierten Empfehlung der Strahlenschutzkommission in folgende Zonen eingeteilt:

  • Zentralzone (Z): nähere Umgebung der kerntechnischen Anlage, ihre äußere Umgrenzung ist ein Kreis um das Kernkraftwerk mit einem Radius von 5 km.
  • • Mittelzone (M): umschließt die Zentralzone, ihre äußere Umgrenzung ist ein Kreis um das Kernkraftwerk mit einem Radius von 20 km.
  • • Außenzone (A): umschließt die Mittelzone, ihre äußere Umgrenzung ist ein Kreis um das Kernkraftwerk mit einem Radius von 100 km.
  • • Fernzone (F): Die Fernzone umfasst nun das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Die Zentralzone und die Mittelzone des Kernkraftwerkes Tihange liegen ausschließlich auf belgischem Gebiet, so dass entsprechende Maßnahmen für diese Zonen nicht von bundesdeutschen Behörden vorgeplant werden.

Um die radiologische Lage beurteilen zu können, sind Messergebnisse von der Anlage und der Umgebung notwendig. Zum einen sind Angaben über die Emission durch das Kraftwerk und die meteorologischen Verhältnisse am Kraftwerksstandort, zum anderen Messungen in der Umgebung der Anlage notwendig. Folgende Messmöglichkeiten stehen zur Verfügung:

ortsfeste Messstationen durch den Betreiber und die Behörden, • mobile Direktmessungen, • mobile Probenahmen und • Messungen des Deutschen Wetter Dienstes (DWD) in Verbindung mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).

Für die Überwachung der ionisierenden Strahlung in der Luft oder in Niederschlägen ist in Deutschland der Bund zuständig. Das radiologische Lagebild wird vom Bundesamt für Strahlenschutz erstellt und den Ländern übermittelt.

In der Region Aachen, Heinsberg, Düren, Euskirchen und Mönchengladbach befi nden sich zahlreiche Messstellen dieses sogenannten Ortsdosisleistungs- Messnetzes (ODL). Die tagesaktuellen Werte können auch online unter folgender Internetadresse eingesehen werden: http:/odlinfo.bfs.de 

Für das belgische Staatsgebiet steht eine ähnliche Seite in niederländischer und französischer Sprache zur Verfügung, auf der auch Messstellen in der unmittelbaren Nähe der kerntechnischen Anlagen zu fi nden sind: telerad.fgov.be 

Zur Durchführung mobiler Direktmessungen und Probenahmen werden Strahlenmesseinheiten des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie der Einheiten des Katastrophenschutzes (Feuerwehren) eingesetzt.

Warnung und Information der Bevölkerung

Grundsätzlich werden sie immer mit einem Mix aus verschiedenen Warnmitteln gewarnt. Das bedeutet, dass nicht nur ein Medium genutzt wird, sondern möglichst viele verschiedene Wege um Sie zu erreichen. Dabei unterscheidet sich die Warnung von Ort zu Ort. Somit kann es sein, dass Sie aus dem Nachbarort Sirenen hören, an Ihrem Wohnort aber Lautsprecherfahrzeuge durch die Straßen fahren. 

Alle Feuerwehr-Leitstellen in Nordrhein-Westfalen sind mit MoWaS, dem so genannten Modularen Warnsystem ausgestattet. Damit kann die Leitstelle z.B. die Warn-App NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App) ansteuern. Aber auch die Ansteuerung von Fernsehen und Radio ist über das System unmittelbar möglich.


Parallel zum Warnen und Informieren leitet die Katastrophenschutzbehörde weitere Maßnahmen ein, die Ihrem Schutz dienen. 

  •  Ein Krisenstab wird eingerichtet. • Eine Krisenhotline wird aktiv geschaltet (Telefon 02161 2554321). 
  • Messeinrichtungen werden in Betrieb genommen. 
  • Die Ausgabe eingelagerter Jodtabletten wird organisiert.

Der Warnton einer Sirene erweckt ihre Aufmerksamkeit und holt sie ggf. aus dem Schlaf („Weckeffekt”). Einminütiger, auf- und abschwellender Warnton für die Warnung. Einminütiger Dauerton für die Entwarnung. Hinweis: Der Wiederaufbau des Sirenennetzes in der Stadt Mönchengladbach wird im Jahre 2020 flächendeckend abgeschlossen sein. 

Die Rundfunkdurchsagen erfolgen insbesondere über die Sender, auf denen Sie auch Verkehrsdurchsagen empfangen können (z.B. Sender WDR 2 und alle Lokalradiosender). Die Durchsagen werden regelmäßig der aktuellen Situation angepasst und wiederholt. Lassen Sie Ihr Radio deshalb auf Empfang, auch wenn Sie nicht sofort Warnmeldungen hören

Auf der Warn-App NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App) erhalten Sie unmittelbar von der Feuerwehr auf Ihr Mobiltelefon Informationen über Gefahren und wie Sie sich in dem entsprechenden Bereich verhalten sollten. Auch Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes werden über die App verbreitet. Für weitere Informationen und Hinweise zu NINA sehen Sie bitte auch: www.bbk.bund.de/DE/NINA/Warn-App_NINA.html

Zur Unterstützung der Information über Rundfunk oder zur örtlich eng begrenzten Warnung können Lautsprecherwagen eingesetzt werden. Da deren Durchsagen nur kurz sein können, müssen Sie besonders gut auf den Text achten. Schalten Sie Ihr Radio auf Empfang.

An wen kann ich mich bei einem Unfall im Kernkraftwerk Tihange wenden?

Über ein Auswahlmenü können Bürgerinnen und Bürger 

  •  allgemeine Informationen über eine Bandansage abrufen
  • spezielle Anfragen an ein Bürgertelefon stellen sowie •
  • Auskünfte über die personenbezogene Auskunftstelle (PASS MG) einholen. 

Darüber hinaus werden Informationen kontinuierlich auf der Seite www.notfallMG.de aktualisiert. Die Notrufnummern der Feuerwehr (112) oder der Polizei (110) sind im Notfall wichtig für die Arbeit der Einsatzkräfte. Rufen Sie zum Erhalt von Informationen bitte NICHT diese Nummern oder die Katastrophenschutzbehörden an. Sie erschweren durch das Belegen dieser Rufnummern die Arbeit der Einsatzkräfte und blockieren damit diese Telefonverbindungen für wichtige Notrufe. An wen kann ich mich bei einem Unfall im Kernkraftwerk Tihange wenden? 

Was tun, wenn man der Strahlung ausgesetzt war?

Im Ereignisfall werden Menschen aus unterschiedlichen Gründen ihre Wohnungen verlassen müssen oder erst nach Eintreff en radioaktiver Stäube oder Tröpfchen (Aerosole) zu Hause ankommen. Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP3 schützen vor Aufnahme dieser Stäube oder Tröpfchen in den Körper über die Atemwege. Für Erwachsene sind diese Masken im freien Handel erhältlich.

Werden Sie durch Rundfunk oder Lautsprecherdurchsagen davon unterrichtet, dass radioaktive Stoff e über das Gebiet Ihres Aufenthaltes hinweggezogen sind und Sie möglicherweise kontaminiert wurden, empfi ehlt sich Folgendes: • Bevor Sie das Haus betreten, legen Sie Oberkleidung und Schuhe, die außerhalb des Hauses getragen wurden, draußen ab. Nur so können Sie verhindern, dass daran haftende radioaktive Stoff e ins Haus gelangen. • Anschließend sollten Sie zuerst Kopf und Hände und anschließend weitere unbedeckte Körperfl ächen gründlich mit fl ießendem Wasser waschen, damit radioaktive Partikel direkt abgespült werden und sich nicht über die Körperoberfl äche verteilen. • Erst danach ist eine Dusche empfehlenswert.

Obst und Gemüse dürfen Sie jetzt nicht ernten. • Versorgen Sie sich möglichst mit den im Haus vorhandenen Lebensmitteln. • Leitungswasser wird kontinuierlich überwacht, daher vor einer Nutzung auf öff entliche Bekanntmachungen achten.

Kaliumiodidtabletten („Jodtabletten“) Wogegen schützen Jodtabletten und wann sollen sie eingenommen werden?

Bei einem Unfall kann radioaktives Jod aus einem Kernkraftwerk freigesetzt werden. Wenn radioaktives Jod vom Körper aufgenommen wird, wandert fast die gesamte Jodmenge in die Schilddrüse und wird dort mit einer biologischen Halbwertszeit von ca. 120 Tagen gespeichert. Während dieser Zeit kann das radioaktive Jod das kleine Organ Schilddrüse in hohen Dosen bestrahlen und einen entsprechenden Schaden verursachen. Selbst nach dem Zerfall des radioaktiven Jods einige Wochen nach der Aufnahme wirken Strahlenschäden weiter und können zu Krebs führen. (Quelle: www.umweltinstitut.org).

Durch die rechtzeitige Einnahme von Tabletten mit nicht-radioaktivem Jod (Kaliumiodid) ist die Schilddrüse gesättigt, bevor radioaktives Jod durch Einatmen aufgenommen werden kann – dies nennt man Jodblockade.

Die Jodtabletten für den Katastrophenschutz dürfen nicht mit Jodtabletten zur Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen verwechselt werden! Die Tabletten für den Katastrophenfall sind hoch dosiert und enthalten etwa die 1.000-fache Menge Jod. Der Schutz der Schilddrüse vor radioaktivem Jod ist ganz besonders wichtig für Kinder, insbesondere für Kleinkinder und Säuglinge. Der Schutz Ihrer Gesundheit ist dann am wirksamsten, wenn die Jodtabletten zum richtigen Zeitpunkt eingenommen werden.

Die Gefahr von Nebenwirkungen gibt es in der Regel nur bei: 

• unkontrollierter Einnahme 

• Personen, die gegen Jod überempfindlich sind oder an Schilddrüsenerkrankungen leiden. 

In Zweifelsfällen fragen Sie Ihren Hausarzt. Wichtige Informationen zur Dosierung erhalten Sie auf den folgenden Seiten.

Die Dosierung von Jodtabletten erfolgt auf Basis der Hinweise des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit „Einnahme von Jodtabletten – Schutzmaßnahme nach einem schweren Unfall in einem Kernkraftwerk“. 

Die Dosierung der Jodeinnahme ist für die einzelnen Altersgruppen genau festgelegt: 

  • Neugeborene bis zu einem Monat sollen 16,25 mg Kaliumiodid erhalten (entspricht einer viertel Tablette),
  • Kleinkinder im Alter vom ersten bis zum 36. Monat 32,5 mg Kaliumiodid (entspricht einer halben Tablette),
  • Kinder und Jugendliche von drei bis zwölf Jahren 65mg Kalumiodid (entspricht einer ganzen Tablette) und
  • Jugendliche ab 13 Jahren sowie Erwachsene bis einschließlich 45 Jahre 130 mg Kaliumiodid (entspricht 2 Tabletten).
  • Schwangere und Stillende sollen unabhängig vom Lebensalter zwei Kaliumiodidtabletten einnehmen.
  • Für die Altersgruppe ab 46 Jahre ist keine Jodeinnahme empfohlen, mit der Begründung, dass für diese Personengruppe „das Gesundheitsrisiko für schwerwiegende Schilddrüsenerkrankungen (z.B. durch Jod ausgelöste Schilddrüsenüberfunktion) infolge der Tabletteneinnahme höher ist als das Strahlenrisiko durch Einatmen von radioaktivem Jod“. Erwachsene über 45 Jahre können individuell medizinisch prüfen lassen, ob ein Schutz mit Jodtabletten oder dem Medikament Irenat möglich ist. Ggf. müsste sich diese Personengruppe im Falle eines positiven Ergebnisses auf eigene Kosten mit entsprechenden Medikamenten versorgen. 

Quellen: www.jodblockade.de/fileadmin/user_ upload/download_pdf/jodtabletten_broschuere_ einnahme_de.pdf oder www.umweltinstitut.org) 

Die Jodtabletten können in der angegebenen Menge mit einem Schluck Wasser geschluckt werden. Um die Einnahme bei Kindern zu vereinfachen, kann die angegebene Dosis in einem Getränk aufgelöst werden. 

Jodtabletten schützen vorübergehend gegen freigesetztes radioaktives Jod. Es können aber weitere radioaktive Stoffe wie Cäsium oder Strontium freigesetzt werden, die schwere Erkrankungen (z.B. Krebs und Leukämie) verursachen können. Die Einnahme von Jodtabletten schützt nicht gegen diese Substanzen und mögliche Folgeschäden. 

Eine Zusammenfassung zum Thema Jodtabletten finden Sie unter: www.jodblockade.de

Möchten Sie selbst Jodtabletten bevorraten, können sie diese in der Apotheke kaufen. Kaliumiodidtabletten der Firma G.L. Pharma GmbH sind auf dem deutschen Markt zugelassen und rezeptfrei erhältlich. Bestelldaten für den Apotheker: Kaliumiodid „Lannacher“ 65 mg-Tabletten Pharmazentralnummer: 5556222 Auf dieser Seite finden Sie die notwendigen Angaben für die Bestellung durch Ihre Apotheke: www.jodblockade.de/fileadmin/user_upload/ download_pdf/kaliumiodidtabletten_hinweisblatt. pdf Jugendliche

Die Entscheidung über die Verteilung der Jodtabletten im Falle der Freisetzung von radioaktiven Stoffen und später auch über die Einnahme der Jodtabletten erfolgt durch den Krisenstab der Stadt Mönchengladbach. 

Die Ausgabe erfolgt im Ereignisfall über mindestens 37 Ausgabestellen. Die Ausgabe beginnt spätestens 12 Stunden (nach der Entscheidung des Krisenstabes) und soll bis zu 21 Stunden (nach der Entscheidung) abgeschlossen sein. 

Der öffentliche Aufruf zur Abholung der Jodtabletten erfolgt über die Medien. Hierzu werden die einsatzbereiten (besetzten) Ausgabestellen über eine webbasierte Karte (www.notfallMG.de) mit ortsspezifischen Daten angezeigt. 

Die Ausgabe von Jodtabletten im Ereignisfall bedeutet nicht, dass die Tabletten sofort eingenommen werden sollen. Bitte nehmen Sie die Jodtabletten erst dann ein, wenn Sie hierzu ausdrücklich durch die Katastrophenschutzbehörde aufgefordert werden und beachten Sie unbedingt den Beipackzettel, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden.

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