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Informationen zum Vorgehen bei Einreisen nach Deutschland
- Wer aus einem sogenannten „Virusvarianten-Gebiet" nach Nordrhein-Westfalen einreist, muss sich unverzüglich in eine 10-tägige Quarantäne begeben, die nur unter bestimmten Auflagen frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise beendet werden kann.
- Diese Maßnahme ist in der aktuellen Corona-Einreiseverordnung festgeschrieben worden.
- Dies geschieht, um zu verhindern, dass eine gefährliche Variante des Coronavirus, die in diesen Ländern festgestellt wurde, Einzug nach Nordrhein-Westfalen erhält.
- Welche Staaten und Regionen als „Virusvarianten-Gebiete" gelten, geht tagesaktuell aus dieser Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts hervor.
- Wer aus einem anderem Risikogebieten im Ausland nach Nordrhein-Westfalen einreist, muss zwar grundsätzlich eine zehntägige Einreisequarantäne antreten.
- Diese Quarantäne kann jedoch vermieden werden, wenn sich Reisende 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise einem Coronatest (Einreisetestung) unterziehen und das Ergebnis des Tests negativ ist. Ein Corona-Schnelltest ist dabei ausreichend.
Reisende, die sich bis zu zehn Tage vor der Einreise in Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen vor der Einreise auf www.einreiseanmeldung.de eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen. Die erhaltene Bestätigung über die erfolgreiche Anmeldung müssen sie bei der Einreise mit sich führen und bei Bedarf vorlegen. Die Beförderer kontrollieren die Einreiseanmeldung vor der Beförderung, die ohne entsprechende Bestätigung nicht erfolgt.
Ist Personen die digitale Einreiseanmeldung nicht möglich, können sie bei der Einreise stattdessen eine vollständig ausgefüllte schriftliche Ersatzanmeldung in Papierform dabei haben und vorzeigen. Dafür steht ein Musterformular auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums zum Download zur Verfügung steht.
Ausnahmen zur Anmeldepflicht gelten insbesondere für den ‚kleinen Grenzverkehr‘ – also bei einem Aufenthalt unter 24 Stunden.
Hinweise der Bundesregierung
- Aktuelle Informationen für Reisende
- Fragen und Antworten zu Coronatests bei Einreisen nach Deutschland -Bundesgesundheitsministerium
- Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten (Bundesanzeiger)
Aktuelle Übersicht der Risikogebiete
Fragen rund um das Thema Coronavirus in Mönchengladbach werden außerdem an unserem Bürgertelefon (Mo - Do: 8 - 16 Uhr, Fr: 8 bis 12 Uhr) unter 02161/ 25 54321 beantwortet.